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Kreislaufwirtschaft: Städte und Gemeinden sind gefordert

17. April 2025 – Die Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) stärkt den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen und fördert gezielt die Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, Materialien möglichst lange im Nutzungskreislauf zu halten. Dazu setzt die Schweiz verstärkt auf Ökodesign, eine bessere Vorbereitung zur Wiederverwendung, mehr Re-Use sowie auf die stoffliche Verwertung von Abfällen. Auch die Organisation der Sammlung von Siedlungsabfällen ist von Neuerungen betroffen. Wir zeigen, was das für Städte und Gemeinden bedeutet.

(Bild: Adobe Stock, OceanProd)

 

Artikel erschienen in der Ausgabe 4/2025 der Zeitschrift "Schweizer Gemeinde"
Verfasst von Isabelle Baudin & Nadia Christinet

 

Die meisten Gesetzesänderungen im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Revision hat zum Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu stärken – insbesondere durch Ökodesign, die Verbesserung der Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie durch Ressourcenschonung im Bausektor. Darüber hinaus wurden auch weitere, eher organisatorische Bestimmungen eingeführt, etwa die Lockerung des Monopols für Siedlungsabfälle oder die Möglichkeit, private Branchenorganisationen zur Finanzierung der Entsorgung bestimmter Abfallarten anzuerkennen.

 

Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Infrastrukturen von Städten und Gemeinden, die für die Sammlung von Siedlungsabfällen zuständig sind. Entsprechend wichtig ist es für sie, die laufenden Vernehmlassungen aufmerksam zu verfolgen, um sich aktiv einbringen und ihre Interessen als Verantwortliche für die Sammlung von Siedlungsabfällen vertreten zu können. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat dazu einen Zeitplan für die Vernehmlassungen der Verordnungsrevisionen veröffentlicht. Dieser lässt in den kommenden zwei Jahren intensive Diskussionen erwarten. Bereits in diesem Frühjahr werden die ersten Verordnungen in die Vernehmlassung gegeben, darunter jene zur Umsetzung der Motion Dobler 20.3695, die eine schweizweite Sammlung von Kunststoffabfällen vorsieht.

 

Lockerung des Siedlungsabfallmonopols 

Im Herbst 2025 soll das Verordnungspaket zur Lockerung des Monopols bei der Sammlung von Siedlungsabfällen sowie zur Festlegung von Kriterien für die mögliche Anerkennung privater Branchenorganisationen für die Finanzierung der Entsorgung bestimmter Abfallarten in die Vernehmlassung gehen.

 

Im Hinblick auf die Lockerung des Monopols sieht das revidierte USG vor, dass der Bundesrat bestimmte Siedlungsabfälle bezeichnet, die freiwillig von privaten Anbietern gesammelt werden dürfen – einschliesslich der Festlegung entsprechender Kriterien. Für Städte und Gemeinden ist es daher entscheidend, sich aktiv an der Ausarbeitung dieser Kriterien zu beteiligen und ihre Bedingungen einzubringen, um auch langfristig eine geordnete Separatsammlung von Siedlungsabfällen sicherzustellen. Die Marktöffnung wird zu einer grösseren Vielfalt an Anbietern führen – eine Entwicklung, die von den Kommunen sorgfältig beobachtet werden muss.

 

Auch die geplanten neuen Regelungen zur Anerkennung privater Branchenorganisationen sind für Städte und Gemeinden von Bedeutung. Zur Erinnerung: Die Entsorgung bestimmter Abfallarten wie PET-Flaschen oder Elektrogeräten liegt in der Verantwortung der Hersteller und Importeure. Diese beauftragen private Branchenorganisationen, welche die Sammlung koordinieren und das Finanzierungssystem für die Entsorgung organisieren. Die kommunalen Infrastrukturen leisten mit der Sammlung dieser Abfälle eine Dienstleistung für besagte Organisationen. Es ist daher zentral, dass die neuen Anerkennungskriterien eine faire und wertvolle Zusammenarbeit für die Städte und Gemeinden ermöglichen. Nur so lassen sich eine nachhaltige Sammlung und ein hochwertiges Recycling langfristig sicherstellen.

 

Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten

Mit unvermindertem Tempo wird im Jahr 2026 die Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten im Rahmen der Umsetzung der Motion UREK-S 17.3636 «Dringender Handlungsbedarf beim System der Rücknahme und des Recyclings von Elektroaltgeräten» behandelt. Die kommunalen Infrastrukturen waren bereits bei den vorherigen Arbeiten zur Revision der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) sehr aktiv. Ihre Mitwirkung wird auch diesmal von Bedeutung sein, um die Finanzierung ihrer Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sammlung von elektrischen und elektronischen Abfällen zu gewährleisten.

 

Kreislaufwirtschaft bedeutet schliesslich auch «Verlängerung der Lebensdauer von Gegenständen und Bestandteilen». In den anstehenden Vernehmlassungen wird es daher darum gehen, sicherzustellen, dass die künftigen Bestimmungen die Wiederverwendung von Gegenständen sowie die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen gezielt fördern. Das revidierte USG eröffnet hierzu neue Möglichkeiten, die für die Schonung der Ressourcen und das Erreichen der Klimaziele unerlässlich sind.

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