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Lärmschutz: Weiterhin Bundesbeiträge für Stassenlärmsanierungen

12. Mai 2021 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 zwei bestehende Verordnungen im Umweltbereich angepasst. Der Bund anerkennt Lärmschutz als Daueraufgabe - ein langjähriges Anliegen des SVKI - und zahlt weiterhin Beiträge an Projekte bei Strassenlärmsanierungen.

Lärmschutz-Verordnung: Schutz vor Strassenlärm als Daueraufgabe

Strassenverkehr ist die grösste Lärmquelle in der Schweiz. Obwohl sich in den vergangenen zehn Jahren die kantonalen Investitionen verzehnfacht haben und die Zahl der geschützten Personen deutlich gestiegen ist, bleibt über eine Million Menschen an ihrem Wohnort übermässigem Lärm ausgesetzt. Mit der Revision der Lärmschutz-Verordnung (LSV) wird der Schutz dieser Menschen als Daueraufgabe weitergeführt. Der Bund wird die Kantone bei der Lärmsanierung der Strassen weiterhin finanziell unterstützen. Der Fokus liegt auf Massnahmen an der Quelle, dazu gehören lärmarme Strassenbeläge oder Geschwindigkeitsreduktionen. Die Revision der LSV nimmt das Postulat Barazzone (15.3840) und die Motion Hêche (19.3237) auf und ermöglicht es, die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen fortzusetzen. Die Bestimmungen zur Weiterführung der finanziellen Beiträge treten am 1. Juli 2021 in Kraft, die übrigen Bestimmungen zur Förderung der Massnahmen an der Quelle folgen 2025.

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