<< zurück
Sammlung von Alttextilien - Faktenblatt SVKI
25. Oktober 2019 – Die Textilsammlung in Schweizer Gemeinden zugunsten karitativer Organisationen hat lange Tradition. Aufgrund diverser Medienberichte über den Alttextilmarkt und eines neuen Verwaltungsgerichtsurteil des Kantons Zürich fasst der SVKI die Fakten und Empfehlungen zum Thema Altkleidersammlung zusammmen.
Die Sammlung und Verwertung von Alttextilien ist eindeutig eine kommunale Aufgabe nach Abfallrecht. Aus Gesetzesgrundlagen und der Rechtsprechung wird klar, dass keinerlei rechtlicher Anspruch von gemeinnützigen Organisationen auf Vergütungen / Spenden aus dem Erlös von Alttextilien besteht. Falls ein Gemeinwesen beabsichtigt, einem Hilfswerk finanziell mit einer Spende zu begünstigen, hat dies mit einem separaten Beschluss und entsprechender Verbuchung in den entsprechenden Konten zu erfolgen.