27.04.2012 - Damit die Mikroverunreinigungen aus dem gereinigten Abwasser in die Gewässer halbiert werden können, müssen rund hundert Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in der Schweiz speziell aufgerüstet werden. Zur Deckung von 75 Prozent der Investitionskosten schlägt der Bundesrat eine Spezialfinanzierung vor: Von sämtlichen ARA in der Schweiz soll – abhängig von der Anzahl der angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner – eine Abgabe erhoben werden. Am 25. April 2012 hat der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Gewässerschutzgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Organisation Kommunale Infrastruktur hat in der Erarbeitung dieser Vorlage mitgewirkt und begrüsst die Grundsätze des Vorschlags.

